Gemeinnützigkeit und gesellschaftliche Verantwortung
Uns ist wichtig, die Bedeutung unserer gemeinnützigen Arbeit wie auch unser Selbstverständnis als
verantwortungsvolles Unternehmen, welches für das Gemeinwohl in der Gesellschaft eintritt, zu
veranschaulichen.
Der Blutspendedienst des BRK (BSD) ...
ist ein eigenständiges Unternehmen mit der Rechtsform einer gGmbH. Das „g“ steht für „gemeinnützig“ über
die gesamte Wirkungskette hinweg: von Spendenden bis zu Empfängerinnen und Empfängern.
verkauft nicht das gespendete Blut, sondern die daraus unter Einsatz von professionellem Personal und
aufwändiger Technik hergestellten Blutpräparate, aber nur in Höhe der Kosten, die zuvor aufgewendet worden
sind – etwa für die Bewerbung sowie Organisation der Blutspendetermine, für den Transport, die
Laboruntersuchungen und die Weiterverarbeitung sowie Herstellung, Einlagerung und Auslieferung von
Präparaten. Zudem sind dauerhaft enorme finanzielle Investitionen in die Infrastruktur und die Sicherheit
der Blutprodukte zu leisten.
gewährleistet so eine umfassende und sichere Versorgung mit Blutprodukten in Bayern, an 365 Tagen
im Jahr rund um die Uhr – auch im Katastrophenfall.
erhält keinerlei Geldspenden oder Subventionen von öffentlichen oder privaten Institutionen.
strebt weder nach Gewinn, noch schüttet er Gewinne aus und hat in dem schwierigen Umfeld der
Gesundheitswirtschaft allergrößten Aufwand die erforderlichen Investitionen zu refinanzieren sowie
weiterhin hochqualifiziertes Personal im erforderlichen Umfang zu gewinnen.
ist dankbar für knapp 240.000 aktive Blutspenderinnen und Blutspender in Bayern, die auf den Blutspendeterminen aus
Nächstenliebe für das Leben anderer Menschen und – ebenso wie der BSD – für das Gemeinwohl eintreten.
Merkmale einer gemeinnützigen Rotkreuzorganisation
Das Blutspendesystem in Bayern und ganz Deutschland beruht dank des BSD und der
Rotkreuz-Blutspendedienste zu 70 Prozent auf gemeinnütziger Basis. Es zeichnet sich durch höchste
Sicherheit bei niedrigen Kosten aus. Im europäischen Vergleich liegen die Preise für eine Blutkonserve in
Deutschland auf preiswertestem Niveau bei höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards. Vergleichbare
Präparate kosten in anderen EU-Ländern bis zu 50 Prozent mehr.
Neben den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland folgt der BSD den ethischen
Grundsätzen des Roten Kreuzes. Diese Grundsätze werden auch von der Weltgesundheitsorganisation, dem
Europarat und der Internationalen Gesellschaft für Transfusionsmedizin getragen.
Die Unterstützung der Blutspende durch das Ehrenamt des Roten Kreuzes ist wesentlicher Garant für die
nachhaltig niedrigen „Verkaufspreise“ der hergestellten Blutpräparate und Dienstleistungen an die
Kliniken. Kernpunkte dieses Ethischen Kodex sind:
eine Blutspende muss unter allen Umständen freiwillig sein
finanzieller Gewinn darf kein Motiv für die Spendenden und den Betrieb einer Blutspendeeinrichtung
sein
die freiwillige unbezahlte Blutspende soll stets gefördert werden
Die Sicherung der Liquidität ist Zeichen eines verantwortungsvollen Wirtschaftens. Darunter fällt auch,
dass die Zahlungsfähigkeit für Personal-Gehälter und zur Aufrechterhaltung des Betriebes (und damit der
Sicherung der Versorgung von Patientinnen und Patienten in Bayern) in allen Tätigkeitsbereichen jederzeit
gesichert bleibt.
Eventuelle Überschüsse werden satzungsgemäß innerhalb kurzer Zeit für notwendige Reinvestitionen und
Modernisierungen im Rahmen des Zweckbetriebs verwendet (z.B. Fuhrpark, Laborausstattung, Testentwicklung),
oder für entsprechende Phasen der finanziellen Unterdeckung angespart.
Das Finanzamt überwacht die Einhaltung aller wirtschaftlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen
Vorgaben.
Die Jahresabschlüsse werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Spezielle Aufsichtspflichten obliegen auch den medizinischen und pharmazeutischen Behörden.
Gemeinnützigkeit ist und bleibt ein Alleinstellungsmerkmal des BSD und aller Rotkreuz-Blutspendedienste
in Deutschland zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Zudem sehen sich die Rotkreuz-Blutspendedienste als Versorgungseinrichtungen auch in der Pflicht und
Verantwortung, wissenschaftliche Forschung zu unterstützen. Dies dient der Weiterentwicklung der
transfusionsmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und damit dem allgemeinen Interesse des Landes und
ist in der Satzung so vorgesehen.