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Voraussetzungen für die Blutspende

Sie fühlen sich gesund, sind bei Ihrer ersten Spende mindestens 18 Jahre alt und wiegen mehr als 50 kg? Dann erfüllen Sie bereits die wichtigsten Kriterien. Wir haben weitere Voraussetzungen für die Blutspende sowie mögliche Gründe für Wartefristen für Sie zusammengefasst. Falls Sie schnell eine Antwort auf eine bestimmte Frage benötigen, informieren Sie sich im FAQ zu den Voraussetzungen für die Blutspende.

Kann ich aktuell Blut spenden?

Hier finden Sie einen kurzen Überblick der wichtigsten Kriterien, die für eine mögliche Blutspende entscheidend sind.

Manche Faktoren wie etwa die ausreichende Vorbereitung durch Trinken lassen sich schnell und einfach beeinflussen, es kann aus bestimmten Gründen aber auch zu längeren Wartezeiten kommen. Eine detaillierte Erklärung dieser Gründe finden Sie im Bereich „Rückstellungen“ auf dieser Seite.

Sie erfüllen folgende Grundvoraussetzungen?

Mindestens 50 kg Körpergewicht

Mindestens 18 Jahre alt

Mindestens 56 spendefreie Tage seit der letzten Blutspende

Kein Piercing, keine Tätowierung in den vergangenen vier Monaten

Kein Aufenthalt in Risikogebieten

Spende-Check

Neben den Grundvoraussetzungen bietet unser Spende-Check die Möglichkeit Ihre Spendefähigkeit vorab zu überprüfen. Der Check basiert auf dem medizinischen Fragebogen, der vor jeder Blutspende ausgefüllt werden muss.

Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorabinformation handelt und die tatsächliche Entscheidung über die Spendefähigkeit immer von der Ärztin bzw. dem Arzt am Blutspendetermin getroffen wird.

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Voraussetzungen für den Termin

Sie haben bereits ihren Termin vereinbart? Dann finden Sie hier einen kurzen Überblick der wichtigsten Punkte, die am Tag (vor) der Blutspende zu beachten sind:

Ausreichend essen
(nicht zu fetthaltig)
Ausreichend trinken
(kein Alkohol)
Gesund sein und sich
auch so fühlen
Ihren Personalausweis,
Führerschein oder
Reisepass mitbringen

Zusätzlich finden Sie hier einige weiterführende Informationen für Ihre bevorstehende Blutspende:

Vorbereitung auf die Blutspende
Ablauf einer Blutspende
Nach der Spende

Wie oft darf ich Blut spenden?

Abstand zwischen zwei Blutspenden

Sie möchten wissen, wann Sie wieder Blut spenden können? Zwischen zwei Blutspenden benötigt Ihr Körper Zeit, die gespendeten Blutzellen nachzubilden und den Eisenverlust durch das gespendete Blut auszugleichen. Deshalb gilt für die Blut-spende ein Mindestabstand von 56 Tagen. In dieser Zeit werden rote Blutkörperchen nachgebildet, die vor allem für den Transport von Sauerstoff wichtig sind. Zusätzlich können Sie Ihren Körper durch eine eisenhaltige Ernährung bei der Blutbildung unterstützen. Weitere Infos zum notwendigen Abstand zwischen zwei Blutspenden erhalten Sie auch auf unserem Blog.

Bei der Suche nach einem Blutspendetermin können Sie Ihr nächstmögliches Spendedatum berechnen lassen und erhalten direkt passende Terminvorschläge in Ihrer Nähe.

Nächstmöglichen Blutspendetermin berechnen

Spendehäufigkeit bei der Blutspende

Innerhalb von 12 Monaten dürfen Frauen viermal und Männer sechsmal Blut spenden. Die Vorgabe zur Spendehäufigkeit in der Richtlinie Transfusionsmedizin dient immer zum Schutz der spendenden Person. Durch Einhalten des Mindestabstands beugen Sie einem Eisenmangel vor.

Warum dürfen Frauen seltener Blut spenden als Männer?

Frauen haben in der Regel eine geringere Blutmenge als Männer sowie auch immer niedrigere Eisenwerte. Dies ist genetisch bedingt und gilt auch für Frauen nach der Menopause. Bei Frauen vor der Menopause kommt hinzu, dass es durch die Menstruation etwas länger dauert, bis das Eisen im Blut nachgebildet wurde.

Weitere Infos:

Hämoglobin & Eisenmangel

Altersgrenze für die Blutspende

Blutspenderinnen und Blutspender sind grundsätzlich ab 18 Jahren spendefähig. Trotz körperlicher Fitness können individuelle gesundheitliche Gründe gegen eine Blutspende sprechen – dies geschieht in der Regel zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und wird bei der ärztlichen Untersuchung vor der Blutspende überprüft.

Altershöchstgrenze für Blutspender aufgehoben

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes und der Novellierung der „Richtlinie Hämotherapie“ gibt es keine obere Altersgrenze mehr. Allerdings findet bei der ersten Spende und nun ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich alle 5 Jahre eine ärztliche Spendereignungs-Prüfung statt.

Dabei gilt immer: Ihre Sicherheit ist für uns oberstes Gebot! Sollten Sie nicht zur Blutspende zugelassen werden, geschieht dies immer zu Ihrer eigenen Sicherheit und dem Wohl der Empfängerinnen bzw. Empfänger.

Warum regelmäßiges Spenden so wichtig ist

Um die Versorgung mit Blutpräparaten gewährleisten zu können, sind wir auf die regelmäßigen Spenden unserer Blutspenderinnen und Blutspender angewiesen.

Im Namen aller, die eine lebensrettende Blutspende empfangen haben, möchten wir uns bei den Spenderinnen und Spendern für ihr Engagement bedanken.

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Wann darf ich kein Blut spenden?

Wann kann es zu Rückstellungen und Wartefristen bei der Blutspende kommen?

Eine Rückstellung von der Blutspende dient immer zum Schutz der spendenden Person oder der Person, welche die Blutspende erhält. Die Gründe dafür sind vielfältig. Immer dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Blut infektiös oder belastet sein könnte, kann es zu einer sogenannten Rückstellung kommen. So zum Beispiel, wenn ein Verdacht auf eine Krankheit besteht oder Sie aktuell Medikamente einnehmen. Aber auch, wenn eine Blutspende für Sie selbst ein potenzielles gesundheitliches Risiko darstellt, entstehen Wartefristen vor der nächsten Blutspende. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Gründe für Rückstellungen und die jeweiligen Wartezeiten bis zur nächsten Blutspende.

Blutspende nach der Einnahme von Antibiotika und Medikamenten

Nach der Einnahme bestimmter Medikamente oder Antibiotika kann es unter Umständen zu einer Rückstellung kommen. Das muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Oft ist hier nicht das eigentliche Medikament der Grund für eine Rückstellung, sondern die zugrundeliegende Krankheit oder Infektion.

Deshalb geben Sie spätestens beim ärztlichen Gespräch vor der Blutspende an, welche Medikamente Sie in letzter Zeit eingenommen haben oder derzeit einnehmen und vor allem auch, weshalb diese Medikamente eingenommen wurden. Auch dann, wenn es nur leichte Schmerzmittel sind.

Rückstellung aufgrund von Medikamenten im Überblick:
  • Nach der Einnahme von Medikamenten wie Acetylsalicylsäure/Aspirin®/ASS®: 10 Tage (betrifft nur die Thrombozytenspende ); dies gilt auch für viele andere Schmerzmittel
  • Nach Infekten mit Fieber oder Antibiotikaeinnahme: 4 Wochen
  • Blutdrucksenker: wenn Sie die blutdrucksenkenden Medikamente gut vertragen und Ihr Blutdruck gut eingestellt ist, können Sie Blut spenden
  • Einnahme der Antibabypille und anderer hormoneller Verhütungsmittel: keine Rückstellung
  • Einnahme von teratogenen Substanzen (z.B. Aknemedikamente): individuelle Entscheidung der Spendeärzte und Spendeärztinnen

Schmerzmittel

Wenn gängige Schmerzmittel wie Ibuprofen, Aspirin, Paracetamol oder Diclofenac nur kurzfristig und wegen akuter Schmerzen (z.B. Kopfschmerzen) eingenommen wurden, die nicht mit einer Entzündung oder einem operativen Eingriff einhergingen, dürfen Sie in der Regel Blut spenden.

Bei stärkeren Schmerzmitteln oder bei der Einnahme im Zusammenhang mit OPs, Entzündungen oder chronischen Schmerzen, wird die Eignung zur Blutspende auch mit Blick auf die zugrundeliegende Erkrankung individuell vor der Blutspende geprüft.

Teratogene Substanzen

Nach der Einnahme von teratogenen Medikamenten darf während der Einnahme und je nach Medikament auch eine bestimmte Zeit danach kein Blut gespendet werden. Das gilt vor allem bei unzweifelhaft starken Teratogenen, die das Hintergrundrisiko für Fehlbildungen stark erhöhen können. Dazu zählen zum Beispiel die Valproinsäure, Thalidomid und Retinoide (Aknemittel, wie z.B. Acitretin oder Tretinoin).

Die letztendliche Feststellung, ob die eingenommenen Teratogene zu einer Rückstellung führen, treffen die Spendeärzte vor Ort.

Rückstellung nach Infekten, medizinischen Eingriffen und Erkrankungen

(Zahn)medizinische Eingriffe, bestimmte Untersuchungsmethoden und Infekte bringen Infektionsrisiken für Empfängerinnen und Empfänger der Blutspende mit sich. Deshalb gelten auch hier Wartefristen:

Nach einer einfachen zahnärztlichen Untersuchung: 1 Tag
Nach Zahnreinigung und einfachen zahnärztlichen Behandlungen (Füllung): 1 Tag
Nach Erkältungen und banalen Infekten: 7 Tage
Nach invasiveren Zahnbehandlungen (Zahn ziehen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung und kleinen Operationen: 7 Tage
Nach Magen-Darm-Infekten mit Durchfall und/oder Erbrechen: 4 Wochen
Nach Infekten mit Fieber: 4 Wochen
Nach einem Zeckenbiss: 4 Wochen
Nach großen Operationen, Endoskopien und Biopsien: 4 Monate
Nach Hepatitis-A oder Hepatitis-E: 6 Monate
Nach einer Gürtelrose: 4 Wochen
Nach einer Infektion mit dem Eppstein-Barr-Virus (Pfeiffersches Drüsenfieber): 4 Wochen
Nach einer ausbehandelten und durch Zecken übertragenen Borreliose: 4 Wochen
Nach Toxoplasmose-Infektionen: 6 Monate

Welche Wartefristen und Kriterien bei Hashimoto, Diabetes, Allergien und anderen gesundheitlichen Einschränkungen gelten, können Sie im Blog nachlesen.

Gut zu wissen
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Zudem gibt es einige akute Gründe, die dazu führen können, dass Sie aktuell keine Blutspende abgeben können, solange die Beschwerden bestehen:

Während einer
Krankmeldung
Offene Wunden und
Entzündungen der Haut
Akute Beschwerden durch
Allergien
Allgem. Unwohlsein,
Schwindel, Schweißausbrüche etc.

Dauerhafte Ausschlusskriterien von der Blutspende

Dauerhafte Ausschlusskriterien von der Blutspende dienen immer dem Schutz der Spenderinnen und Spender, aber auch zum Schutz der Patientinnen und Patienten, die eine Bluttransfusion erhalten.

Folgende Erkrankungen & Risiken führen zum dauerhaften Ausschluss von der Blutspende:
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Chronische Erkrankungen der Nieren, der Lunge oder des Darms
  • Autoimmunerkrankungen
  • Schwere Stoffwechselerkrankungen, z.B. Diabetes mellitus, sofern dieser bereits mit Insulin behandelt wird
  • Bösartige Tumoren oder Leukämien/Lymphome (auch in der Vergangenheit)
  • Herz- und Gefäßerkrankungen
  • Erkrankungen des Zentralnervensystems
  • HIV
  • Syphilis
  • Hepatitis B oder C
  • Malaria (auch in der Vergangenheit)
  • spongiforme Enzephalophathien (z.B. Creutzfeld-Jakob-Krankheit, auch bei nahen Verwandten)

Blutspende & Corona

Während der Corona-Pandemie gelten auch für die Blutspende gesonderte Regelungen. Aktuell setzen wir folgende Maßnahmen um:

  • Nach einer Corona-Infektion können Blutspenderinnen und Blutspender wieder Spenden:
    • Ohne Fieber und Symptome (maximal banale Symptome wie z.B. Schnupfen und Heiserkeit): 7 Tage nach Ausheilung bzw. erstem negativen Test
    • Mit Fieber bzw. stärkeren Symptomen: 4 Wochen nach Genesung bzw. negativem Test
  • Nach einer SARS-COV-2-Impfung gilt keine offizielle Rückstellpflicht für die Blutspende. Wir empfehlen Ihnen aber einen Tag bis zur nächsten Blutspende zu warten, damit Ihr Körper sich von der Impfung erholen kann.

Weitere Voraussetzungen für die Blutspende

Es gibt noch zahlreiche weitere Gründe für Rückstellungen bzw. temporäre Wartefristen bis zur nächsten Blutspende, zum Beispiel eine Schwangerschaft, einige Impfungen oder risikoreiches Sexualverhalten.

Blutspende während der Schwangerschaft und Stillzeit

Blutspende & Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft und bis zu sechs Monate danach dürfen Frauen kein Blut spenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema. Zusätzlich gibt es hier auch noch einen interessanten Einblick über Blutkonserven für Babys.

Blutspende nach Impfungen

Je nach Impfung gibt es verschiedene Wartefristen vor der nächsten Blutspende.

Nach Totimpfstoffen (gegen Diphterie, Grippe, Hepatitis-A, Tetanus, FSME): keine Rückstellung bzw. ein Tag Wartefrist empfohlen, sofern kein Unwohlsein auftritt; dies gilt auch für COVID-19-Impfungen
Nach Lebend-Impfstoffen (gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumpf, Varizellen, Typhus, Cholera): 4 Wochen; dies gilt auch nach einer Impfung gegen Hepatitis B
Nach einer Impfung gegen Tollwut: 12 Monate (wenn die Impfung aufgrund von Ansteckungsverdacht erfolgte)

Blutspende nach Auslandsaufenthalten

Eine der häufigsten Fragen rund um die Blutspende lautet: Darf ich nach meinem Auslandsaufenthalt Blut spenden? Das hängt vom genauen Aufenthaltsort, der Aufenthaltsdauer und eventuell der Jahreszeit ab, zu der Sie sich im Ausland befanden. Im Reise-Check können Sie prüfen, ob aktuell Rückstellfristen für Ihr Reiseziel bestehen:

Zum Reise-Check

Routinierte Lebensretter wissen: Nach Aufenthalten in bestimmten Regionen gibt es häufig Sperrfristen bis zur nächsten Blutspende. Abhängig von Aufenthaltsort, Aufenthaltsdauer und Reisezeit reichen diese Wartezeiten von vier Wochen bis zu sechs Monaten ab Rückkehr.

Die Dauer der Wartezeit hängt zum einen von den für den Aufenthaltsort bekannten Infektionsrisiken ab, zum anderen von der Dauer des Aufenthaltes, der genauen Reiseroute sowie der Reisezeit – so gelten manche Sperrzeiten ganzjährig, während andere Gebiete nur während der Sommermonate zu Risikogebieten für bestimmte Infektionserkrankungen werden.

Hier finden Sie einen Überblick über die Infektionsrisiken und deren spezifische Sperrfristen:

Wichtig zu wissen:

  • Nicht nur Aufenthalte in exotischen Ländern, sondern mitunter auch kurze Aufenthalte im europäischen Ausland können zu einer Sperrzeit führen.
  • Während der Sommermonate können sich die betroffenen Regionen ändern, mitunter monatlich, manchmal sogar wöchentlich

Um Ihre Spendefähigkeit im Vorfeld Ihres nächsten Spendetermins abzuklären, empfehlen wir Ihnen dringend, sich unseren Reise-Check anzusehen und sich ggf. zur individuellen Beratung an uns zu wenden.

Die wichtigsten Rückstellfristen nach Auslandsaufenthalten im Überblick:
Gut zu wissen:
  • Nicht nur Aufenthalte in exotischen Ländern, sondern mitunter auch kurze Aufenthalte im europäischen Ausland, können zu einer Rückstellung führen.
  • Während der Sommermonate können sich die betroffenen Regionen monatlich, manchmal sogar wöchentlich ändern.
  • Abhängig von Reiseziel, Aufenthaltsdauer und Reisezeit reichen diese Wartezeiten von vier Wochen bis zu sechs Monaten ab Rückkehr.
  • Die Dauer der Wartezeit hängt zum einen von den für den Aufenthaltsort bekannten Infektionsrisiken ab, zum anderen von der Dauer des Aufenthaltes, der genauen Reiseroute sowie der Reisezeit – so gelten manche Sperrzeiten ganzjährig, während andere Gebiete nur während der Sommermonate zu Risikogebieten für bestimmte Infektionserkrankungen werden.

Infektionsrisiken & Sperrfristen

Malaria: 6 Monate (bei einem Aufenthalt von weniger als sechs Monaten)
  • Diese Sperre gilt in der Regel ganzjährig unabhängig von der Jahreszeit.
  • Die Sperrzeit nach unter 6 Monaten dauernden Aufenthalten in Malariarisikogebieten beträgt immer 6 Monate, wobei es Länder gibt, in denen dieses Risiko nur in bestimmten Regionen und nicht landesweit besteht. Hier hängt die Sperrzeit also von der jeweiligen Reiseroute des Spenders ab
  • Aufenthalte von über 6 Monaten Dauer in Malariarisikogebieten oder wenn man in Malariarisikogebieten geboren oder aufgewachsen ist, führen derzeit zu einer Dauersperre
  • Beispiele für Risikogebiete: Afrika südlich der Sahara bis nördliches Südafrika, Mittelamerika (auch Dominikanische Republik) bis mittleres Südamerika, Zentral- bis Südostasien
Zika-Virus & Chikungunya-Virus & MERS-Coronavirus: 4 Wochen
  • Wenn ein Risiko für Zika-, Dengue oder Chikungunya-Virus gegeben ist, besteht in der Regel ganzjährig eine 4-wöchige Sperre.
  • Eine Ausnahme gibt es für Chikungunya-Virus- und Dengue-Virus-Risikogebiete in Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten: Hier erfolgt nur dann eine Rückstellung, wenn man sich in der Zeit von Juni bis November in dem Risikogebiet aufgehalten hat.
  • Beispiele für Risikogebiete: Mittel- und Südamerika, Karibik, Pazifische Inseln, Kapverden
  • Beispiele für Risikogebiete in Europa: Einige Départements in Südwest-Frankreich, Korsika, Ibiza
HIV & Hepatitis : 4 Monate (bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten)
  • Besondere Infektionsrisiken in bestimmten Ländern, also das Risiko, sich mit HTLV, HIV, HBV oder HCV zu infizieren, ziehen eine 4-monatige Sperre nach sich, wenn man sich dort länger als 6 Monate aufgehalten hat.
  • Bei Sexualkontakt mit Personen, die in Gebieten mit höherem Risiko für HIV, HBV oder HCV leben oder aus diesen eingereist sind, besteht auch eine 4-monatige Sperre, Risikogebiete nur für HTLV sind hiervon ausgenommen.
  • Bei festen Partnerschaften zwischen Blutspenderin bzw. Blutspender und einer Person, die in Gebieten mit höherem Risiko für HIV, HBV oder HCV gelebt haben oder aus diesen eingereist sind, entfällt diese Sperre, sofern die Partnerschaft seit über 4 Monaten besteht.

Blutspende & Lifestyle

Hat mein Lebensstil Auswirkungen auf meine Spendefähigkeit? Der eigene Lebensstil kann Einfluss auf Ihre Spendefähigkeit haben. Sport und Blutspende sind z.B. gut miteinander vereinbar. Am Tag der Blutspende können Sie sowohl vorher als auch nachher moderat Sport betreiben. Leistungssportlern empfehlen wir jedoch, einen Tag zu pausieren, damit der Körper genügend Regenerationszeit hat. Kosmetische Eingriffe, Tattoos oder selbst kurze Auslandsaufenthalte können aber Gründe für Rückstellfristen bei der Blutspende sein. Auch das Sexualleben hat Einfluss auf die Spendefähigkeit.

Blutspende bei risikoreichem Sexualleben

Ein sehr sensibles, aber wichtiges Thema. Unter bestimmten Umständen kann das eigene Sexualleben dazu führen, dass Sie für vier Monate von der Blutspende zurückgestellt werden, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Personen, bei denen eine Hepatitis- (HBV, HCV), AIDS- (HIV) und/oder HTLV-1/-2-Infektion oder eine entsprechende Erkrankung nachgewiesen wurde
  • Personen mit einem Sexualverhalten innerhalb der letzten 4 Monate, das ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt:
    • Sexualverkehr mit insgesamt mehr als zwei Personen innerhalb der letzten 4 Monate,
    • Analverkehr mit einer neuen Person oder mit mehr als einer Person innerhalb der letzten 4 Monate,
    • Sexualverkehr für den eine Person Geld oder andere Leistungen (Unterkunft, Drogen) erhalten oder bezahlt hat innerhalb der letzten 4 Monate,
    • Sexualverkehr mit einer Person, die mit HBV, HCV oder HIV infiziert ist,
    • Sexualverkehr mit einer Person, die in einem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für HBV, HCV oder HIV lebt oder von dort eingereist ist, sofern nicht seit mindestens 4 Monate Paarbeziehung besteht.

Darüber hinaus dürfen folgende Personen kein Blut spenden:

  • während einer Haft und nach Haftentlassung für 4 Monate
  • Personen, die Drogen oder nicht ärztlich verordnete Präparate spritzen oder jemals gespritzt haben

Blutspende nach Tattoos, Akupunktur und Piercings

Nach einem Tattoo, aber auch nach einem neuen Piercing, Ohrloch oder einem anderen kosmetischen Eingriff, der die Haut und/oder Schleimhäute verletzt, z.B. Branding, Cutting oder Permanent-Makeup, gilt eine Wartefrist von vier Monaten. Das gilt übrigens auch für eine Akupunktur­behandlung wenn nicht mit Einmalnadeln unter sterilen Bedingungen behandelt wurde.

Weitere Infos zu Voraussetzungen für Blutspender:

Gut zu wissen
Sport und Blutspende?
Gut zu wissen
Frage des Monats: Darf ich als Flüchtling Blut spenden?

FAQ zu den Voraussetzungen für eine Blutspende

Spendefähigkeit & Gesundheit

Nach Aufenthalten in Ländern  mit bestimmten Infektionsrisiken gibt es häufig Sperrfristen bis zur nächsten Blutspende. Abhängig von Destination, Aufenthaltsdauer und Reisezeit reichen diese Wartezeiten von vier Wochen bis zu sechs Monaten ab Rückkehr. In Abhängigkeit von Ihrem Reiseziel können Sie sich mit bestimmten Krankheitserregern, wie z. B. Zika-Virus & Chikungunya-Virus oder Malaria, infiziert haben – ohne selbst bei Ihrer Rückkehr bereits Krankheitssymptome zu verspüren. Bei solchen Krankheiten können von dem Zeitpunkt der Infektion bis zur Nachweisbarkeit im Blut mehrere Wochen vergehen. Bei einer Blutspende direkt nach einer Reise, ist das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern auf die Empfängerin oder den Empfänger erhöht. Die meisten Patientinnen und Patienten, die Blutkonserven benötigen, sind bereits geschwächt und sollten keinem weiteren Risiko ausgesetzt werden – auch wenn es in manchen Fällen scheinbar noch so klein sein mag. Sichere Blutprodukte für Patientinnen und Patienten haben höchste Priorität.

Ob Sie nach einer Reise Blut spenden dürfen, finden Sie mit unserem Reise-Check heraus.

Wenn Sie sich einer hautverletzenden Maßnahme unterzogen haben, z.B. Tätowierung, Piercing, Ohrlochstechen oder kosmetische Behandlung (z. B. permanentes Make-up), warten Sie bitte 4 Monate, bevor Sie spenden gehen.

Wurde die Akupunktur von einer Ärztin bzw. einem Arzt oder einer Heilpraktikerin bzw. einem Heilpraktiker mit einer Einmalnadel durchgeführt, besteht keine Wartezeit für Spendende. Wurde bei der Therapie keine Einwegnadel benutzt, warten Sie bitte 4 Monate, bis Sie wieder Blut spenden gehen.

Wenn Sie krank bzw. arbeitsunfähig geschrieben sind, dürfen Sie kein Blut spenden. Abgesehen davon, dass die Einnahme von Medikamenten oder Ihr aktueller Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnte, dürfen Sie auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht spenden. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, z.B. auf dem Hin- oder Rückweg zum Termin, sind Sie in diesem Fall nicht versichert. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich nicht gesund fühlen, dürfen Sie – egal ob mit oder ohne Krankschreibung – kein Blut spenden, da Sie einen eventuellen Infekt oder ähnliches an die Empfängerin oder den Empfänger weiter geben könnten. Patientinnen und Patienten befinden sich meistens schon in einem geschwächten Zustand, daher gilt es, dieses Risiko unbedingt auszuschließen.

Während Ihrer Schwangerschaft und 6 Monate nach der Geburt Ihres Babys dürfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und, um Sie als werdende bzw. junge Mutter nicht weiter zu belasten, kein Blut spenden. Wenn Sie stillen, müssen Sie mit einer Blutspende warten, bis Sie abgestillt haben.
Um Ihre Spendefähigkeit individuell beurteilen zu können, benötigen wir weitere Informationen bzw. Befunde.

Bitte kontaktieren Sie unsere Hotline unter 0800 - 11 949 11 (kostenfrei Fest- und Mobilfunknetz) oder per E-Mail an info@blutspendedienst.com.

Während eines Infekts, Grippe oder auch einem grippalen Infekt, ist das Blutspenden nicht möglich.

Nach einem leichten Infekt mit leichten Symptomen und ohne Fieber, z.B. ein klarflüssiger Schnupfen, warten Sie bitte mindestens 7 Tage nach Abklingen der letzten Symptome und bis Sie sich erholt haben, bevor Sie Blut spenden gehen.

Handelt es sich um einen Infekt mit stärkeren Beschwerden und Fieber, z.B. Bronchitis, akute Sinusitis oder um eine Grippe (Influenza) und / oder falls Sie Antibiotika einnehmen, muss ab dem Tag der Genesung bzw. ab dem letzten Tag der Einnahme des Antibiotikums vier Wochen abgewartet werden, bis Sie wieder Blut spenden gehen können. Gleiches gilt bei einer Corona-Infektion.

Nach einer Corona/SARS-CoV-2-Infektion ohne Fieber und ohne Symptome, bzw. ohne Fieber und mit höchstens banalen Symptomen (Schnupfen, Heiserkeit) darf man 7 Tage ab Ausheilung oder erstem negativen Test wieder Blut spenden.

Nach einer Corona/SARS-CoV-2-Infektion mit Fieber oder mit schwereren Symptomen (starke AZ-Verschlechterung, schwere Bronchitis, weitere Komplikationen) darf man 4 Wochen ab Ausheilung oder erstem negativen Test wieder Blut spenden.

Wenn die Hashimoto-Thyreoiditis seit mindestens einem Jahr einen stabilen Verlauf zeigt, kann man zur Blutspende zugelassen werden.
Zur individuellen Abklärung wenden Sie sich bitte an unsere Ärzte-Hotline unter 0800 11 949 11 (Mo-Fr, kostenfrei aus Mobilfunk- und Festnetz).

Menschen mit Typ-I-Diabetes sind insulinpflichtig und dürfen daher kein Blut spenden.

Menschen mit Typ-II-Diabetes können bei einer guten Blutzuckereinstellung und bei der Einnahme von Tabletten zur Blutspende zugelassen werden. Wenn aber Insulin oder ein anderes Antidiabetikum injiziert werden muss, sind auch diese von der Blutspende ausgeschlossen.

Handelt es sich um eine Schilddrüsenunterfunktion ohne dass es sich um eine Autoimmunerkrankung wie Hashimoto-Thyreoiditis handelt, darf die betroffene Person Blut spenden. Bei einer Schilddrüsenüberfunktion, die mit entsprechender thyreostatischer Medikation behandelt wird, ist das Blutspenden leider nicht möglich.

Bei einer Impfung mit abgetöteten Erregern kann man bereits nach einem Tag wieder spenden, wenn man sich fit und gesund fühlt. Dies betrifft folgende Impfungen: Grippe, HPV (Humanes Papillomavirus), Poliomyelitis parenteral (Salk), Tetanus, die FSME-Impfung (Zeckenimpfung), Hepatitis-A-Impfung.

Impfungen mit lebenden / abgeschwächten Viren (z. B.  Mumps, Masern, Röteln) oder Impfungen gegen Hepatitis B führen zu einer Wartezeit von 4 Wochen.

Blutspende nach SARS-CoV-2-Impfung: Bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich keine Rückstellung bis zur nächsten Blutspende erforderlich. Wir empfehlen allerdings rein vorsorglich, einen Tag bis zur Blutspende zu warten, um eventuell auftretende Nebenwirkungen abgrenzen zu können.

Blutspende vor SARS-CoV-2-Impfung: Bezüglich einer SARS-CoV-2-Impfung nach der Blutspende gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen hinsichtlich eines einzuhaltenden Mindestabstands. Wer sich nach der Blutspende fit fühlt, könnte im Anschluss einen Impftermin wahrnehmen.

Bei Impfungen nach bestimmten Ereignissen, wie z.B., nach einer Verletzung oder nach einer Impfung gegen Tollwut bei Verdacht auf Kontakt mit einem erkrankten Tier kann erst zwölf Monate später gespendet werden.

Bei hier nicht erwähnten Impfungen wenden Sie sich bitte zur genauen Abklärung an unsere kostenlose Spender-Hotline 0800 11 949 11 (kostenfrei aus Fest- und Mobilfunknetz) oder per E-Mail an info@blutspendedienst.com.

 

In Folge eines zahnärztlichen Eingriffs wie Zahnextraktion, Wurzelresektion, Behandlung von infizierten Zahntaschen oder Implantatvorbereitung mit Aufschneiden des Zahnfleisches müssen Sie mindestens eine Woche mit der Blutspende pausieren. Eventuell gelegte Fäden müssen gezogen und die Wunden gut verheilt sein. Falls ein Antibiotikum eingenommen wurde oder eine eitrige Entzündung behandelt wurde, muss man 4 Wochen abwarten.

Nach einer Vorsorgeuntersuchung, Zahnfüllung, Zahnsteinentfernung, professioneller Zahnreinigung oder dem Abschleifen von Zähnen für Brücken oder Kronen dürfen Sie am Folgetag bereits wieder Blut spenden.

Bei Hyposensibilisierung gegen tierische Allergene (z. B. Bienengift, Wespengift, Milben) muss ab dem Tag der Behandlung mindestens eine Wartezeit von einer Woche eingehalten werden, bis man wieder Blut spenden gehen darf. Voraussetzung ist das Wohlbefinden der Spenderin bzw. des Spenders.
Bei Hyposensibilisierung gegen pflanzliche Stoffe wie Gräser, Pollen, kann bei Wohlbefinden ab dem Folgetag wieder Blut gespendet werden.

Eine Blutspende bedeutet für Sie gleichzeitig eine kostenfreie ärztliche Beratung mit Mini-Check. Das gespendete Blut wird auf verschiedene Parameter untersucht. Auf Erkrankungen hinweisende Befunde werden Ihnen bzw. Ihrem Hausarzt mitgeteilt. So können mögliche Krankheiten frühzeitig erkannt und damit rechtzeitig behandelt werden.

Am Spendetag selbst sollte man ausreichend gegessen haben, allerdings keine allzu fetthaltigen Speisen zu sich nehmen. Es ist ganz wichtig, dass Spendende nicht mit leerem Magen zur Blutspende erscheinen. Wenn innerhalb von 4 Stunden vor der Spende keine Mahlzeit aufgenommen wurde, ist der Magen leer und es könnte zu Kreislaufprobleme bei der Spende kommen.
Um den Flüssigkeitshaushalt des Körpers auf die Blutspende vorzubereiten, ist es wichtig, dass Spendende am Tag der Blutspende viel trinken – natürlich alkoholfrei.
Alle Informationen zu einer ausgewogenen Ernährung finden Sie hier.

Voraussetzung für eine Blutspende mit Zöliakie ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Spende symtomfrei sind. Die letztendliche Entscheidung über die Zulassung zur Spende wird vom diensthabenden Arzt beim Spendetermin getroffen.

Bei der Einnahme bestimmter Medikamente dürfen Sie kein Blut spenden (Antibabypille und andere hormonelle Verhütungsmittel sind ausgenommen). Um Ihre Spendefähigkeit individuell beurteilen zu können, benötigen wir weitere Informationen über die der Medikation zugrundeliegende Erkrankung / Diagnose. Es gibt Medikamente, deren Einnahme eine Blutspende ausschließt, z.B. ein Antibiotikum, da gerade ein Infekt besteht. Wenn beispielsweise ein Betablocker nach Herzinfarkt eingenommen wird, führt der Herzinfarkt zum Ausschluss, während ein Betablocker, der nur zur Blutdruckregulierung eingenommen wird, kein Hinderungsgrund für eine Blutspende wäre. Bei Medikamente die teratogen wirken, darf während der Einnahme und je nach Medikament eine Zeit danach nicht Blut gespendet werden.

Die letztendliche Feststellung der Spendeeignung erfolgt bei der ärtzlichen Untersuchung vor Ort.

Um die grundsätzliche Spendefähigkeit vorab zu überprüfen, ist eine individuelle Abklärung im Einzelfall notwendig. Bitte kontaktieren Sie unsere Hotline unter 0800 - 11 949 11 (kostenfrei Fest- und Mobilfunknetz) oder per E-Mail an info@blutspendedienst.com.

 Es bestehen unterschiedliche Wartezeiten nach Operationen, je nach Größe des Eingriffs und Komplikationen. Die Wartezeit reicht von 1 Woche bis zu 4 Monaten oder bei Komplikationen auch länger. Auch der zugrunde liegende Befund kann zu einem dauerhaften Ausschluss von der Blutspende führen, wenn beispielsweise maligne Erkrankungen oder Herzerkrankungen diagnostiziert wurden.

Die letztendliche Feststellung der Spendeeignung erfolgt bei der ärtzlichen Untersuchung vor Ort.

Um die grundsätzliche Spendefähigkeit vorab zu überprüfen, ist eine individuelle Abklärung im Einzelfall notwendig. Bitte kontaktieren Sie unsere Hotline unter 0800 - 11 949 11 (kostenfrei Fest- und Mobilfunknetz) oder per E-Mail an info@blutspendedienst.com.

Nach Gastro- und / oder Koloskopie als Routineuntersuchung muss immer 4 Monate mit dem Blutspenden ausgesetzt werden. Der Abstand reicht aus, wenn kein auffälliger Befund erhoben wurde, kein Gewebe entnommen werden musste und auch sonst keine Komplikationen aufgetreten sind. Ansonsten kann die Wartezeit länger oder dauerhaft sein. Im Fall von Gewebeentnahme, auffälligem Befund oder bei vorbestehender Erkrankung, ist eine individuelle Abklärung erforderlich.

Bei Operationen mit starren Endoskopen (Arthroskopie, endoskopische "Blinddarm"-OP, Gallenblasen-OP, etc.) ist in der Regel eine einmonatige Pause ausreichend.

Die letztendliche Feststellung der Spendeeignung erfolgt bei der ärtzlichen Untersuchung vor Ort.

Um die grundsätzliche Spendefähigkeit vorab zu überprüfen, ist eine individuelle Abklärung im Einzelfall notwendig. Bitte kontaktieren Sie unsere Hotline unter 0800 - 11 949 11 (kostenfrei Fest- und Mobilfunknetz) oder per E-Mail an info@blutspendedienst.com.

Nach intravenösem oder intramuskulärem Drogenkonsum – auch in der Vergangenheit – ist eine Spende nicht mehr möglich. Bei regelmäßigem nasalem oder oralem Drogenkonsum und bei Alkoholabhängigkeit gilt: 12 Monate nach Ende des Drogen- und des Alkoholkonsums („trockener Alkoholiker“) kann man nach individueller spendeärztlicher Einschätzung zur Spende zugelassen werden.

Nach Konsum von Cannabis erfolgt im Prinzip keine Rückstellung von der Vollblutspende, wobei 24 Stunden vor der Spende auf den Konsum verzichtet werden sollte. Bei erkennbarem Substanzeinfluss muss eine Rückstellung erfolgen.

Die Einnahme von Vitaminen stört bei der Blutspende nicht.

Nach einem Zeckenbiss dürfen Sie 4 Wochen lang leider kein Blut spenden.
Der Grund ist, dass durch Zeckenbisse Krankheitserreger wie Borrelien oder das Virus der Frühsommer-Meningoencephalits übertragen werden können.
Sollten Sie nach einem Zeckenbiss wegen des Verdachts auf eine Borrelieninfektion ein Antibiotikum einnehmen müssen, warten Sie bitte 4 Wochen nach der letzten Antibiotika-Einnahme, bevor Sie Blut spenden gehen.

Anzahl und Häufigkeit Blutspenden

Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 55 spendefreien Tagen eingehalten werden. Innerhalb von 12 Monaten dürfen Frauen 4 Mal und Männer 6 Mal Blut spenden. Die 12 Monate beziehen sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf die zurückliegenden 12 Monate. Der gemäß Richtlinie aus dem Transfusionsgesetz vorgeschriebene Mindestabstand von 55 spendefreien Tagen zwischen zwei Blutspenden sowie die maximale Anzahl von vier (bzw. sechs) Spenden innerhalb von 12 Monaten ist wichtig, damit der Körper die gespendeten Blutzellen nachbilden kann und dient dabei dem Schutz der spendenden Person vor Eisenmangel.

Das regelmäßige Engagement für die Blutspende wird von dem BSD innerhalb von verschiedenen Ehrungen honoriert.
Bei der 3. und der 10. Blutspende erhalten Spendende direkt vor Ort am Blutspendetermin eine Urkunde überreicht sowie einen Gutschein für unseren Gesundheitscheck.
Mit der 25. Blutspende bekommen Spendende eine Ehrennadel. Die passende Urkunde wird per Post zugestellt.
Bei der 50. Blutspende erhalten Spendende zusätzlich eine Einladung zu einer Ehrungsveranstaltung in seinem/ihrem BRK-Kreisverband.
Ab der 75. Blutspende finden überregionale Ehrungsveranstaltungen pro Regierungsbezirk einmal im Jahr statt. Spendende erhalten auch hierfür wieder eine Einladung. Geehrt werden Spendende von dem Blutspendedienst des BRK selbst.

Weitere Infos zur Blutspende