Grundsätzlich dürfen Flüchtlinge und Asylbewerber Blut spenden – es sind jedoch auch hier die geltenden Zulassungskriterien zur Blutspenden zu beachten.
Aufgrund der physischen Belastung auf der Flucht und der oftmals nicht ganz einwandfreien hygienischen Bedingungen, muss man bis zur Blutspende auf jeden Fall mindestens 4 Wochen nach Ankunft in Deutschland warten. Dies geschieht sowohl zum Schutz der potenziellen Spender als auch der Blutspende-Empfänger.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass zur Feststellung der Identität ein sogenannter „Aufenthaltstitel“ mit Lichtbild vorgelegt werden muss – daraus müssen der Wohnort und das Alter des Spenders klar hervorgehen und diese Informationen dürfen nicht allein auf eigenen Angaben beruhen. Dadurch, dass für die Rückverfolgung (z. B. aufgrund eines Verdachts einer Infektionsübertragung durch Bluttransfusionen) ein fester Wohnsitz notwendig ist, ist es für Asylbewerber und Flüchtlinge tatsächlich eher schwierig Blut zu spenden.
Gerade bei neu angekommen Asylbewerbern ist die Reiseroute und die damit verbundenen geografisch bedingten, möglichen Rückstellungszeiten für die Blutspende zu beachten. Sie können dazu führen, dass Spendewilige von der Blutspende zurückgestellt oder auch dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen werden müssen, z. B. aufgrund ihres Geburtslandes in einem Malaria-Gebiet. Diese Vorgaben sind durch das Transfusionsgesetz und die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ (Hämotherapierichtlinien) geregelt. Diese sind bei der Auswahl der Spender absolut bindend und dienen dem Schutz von Spender und Empfänger.
Darüber hinaus kann auch ein zu geringes Verständnis der deutschen Sprache zu einer Rückstellung als Spender führen. Das Transfusionsgesetzt schreibt vor, dass eine Blutspende nur durchgeführt werden darf, wenn die spendende Person vorher in einer für sie verständlichen Form über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Blutspende sachkundig aufgeklärt wurde und ihr Einverständnis erklärt hat. Auch müssen detaillierte Angaben zu Risikoverhalten und dem Gesundheitszustand auf einem Fragebogen gemacht werden.
Leider ist die Unterstützung eines Dolmetschers oder einer Begleitperson aufgrund der fehlenden Vertraulichkeit nicht zulässig. Selbstverständlich können Personen, die aufgrund eines zu geringen Sprachverständnisses zunächst nicht spenden dürfen, zu einem späteren Zeitpunkt mit ausreichenden Deutsch- oder Englischkenntnissen eine Blutspende leisten.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du Blut spenden darfst, melde Dich bitte über unsere Hotline unter der 0800 11 949 11 (kostenfrei Fest- und Mobilfunknetz) oder per Mail an info@blutspendedienst.com.
Blutspendetermin in Deiner Nähe findest Du unter: www.blutspendedienst.com/termine.
Wir haben eine Petition gestartet, damit die Richtlinien des Paul-Ehrlich-Instituts geändert werden, um auch Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen das Blutspenden zu ermöglichen. https://www.openpetition.de/petition/online/blutspenden-auch-fuer-menschen-mit-eingeschraenkten-deutschkenntnissen